In Deutschland fallen rund 29.500 Organisationen unter die NIS2 Richtlinie – darunter viele Unternehmen, die sich bisher nicht als Cybersicherheitsregulierung betroffen sahen. Betroffen sind Einrichtungen aus 18 definierten Sektoren, die bestimmte Größenkriterien erfüllen: mindestens 50 Mitarbeitende oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme.
Neben klassischen KRITIS-Betreibern aus Energie, Wasser und Gesundheit fallen nun auch mittelständische Unternehmen aus Bereichen wie Maschinenbau, Lebensmittelproduktion, Chemie und digitale Dienste unter die Pflichten der NIS2 Richtlinie. Unternehmen müssen eigenständig prüfen, ob sie betroffen sind – eine automatische Benachrichtigung erfolgt nicht.